Vielmehr wolle die A.________ die Rente des Privatklägers auf das Zweckkonto, welches in der Justizvollzugsanstalt Witzwil für ihn geführt werde, überweisen. Der Privatkläger werde dazu gedrängt, diesem Vorgehen sein Einverständnis zu geben. Zudem verstosse die A.________ gegen das Vorsorgereglement, indem sie mit dem Betreibungsamt Informationsvereinbarungen über die Auszahlungen der Altersrente des Privatklägers abschliesse. Die A.________ sei offensichtlich bestrebt, irreführend und arglistig die Situation des Privatklägers auszunutzen.