1. Mit Verfügung BM 25 8846 vom 9. Juli 2025 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Erpressung sowie Widerhandlung gegen das Vorsorgereglement nicht an die Hand.