Gemäss eigenen Angaben anlässlich der delegierten Einvernahme vom 19. Dezember 2024 (Z. 889 f., 896 f. des Protokolls) sowie in der Beschwerde (S. 5 f.) hielt er sich bereits im Jahr 2022 für kurze Zeit (zwei Monate) in der Schweiz auf, angeblich um das Land zu erkunden, und reiste anschliessend wieder aus. Wie vom Zwangsmassnahmengericht zu Recht festgehalten wurde, manifestierte er damit, dass er durchaus in der Lage zu sein scheint, die Schweiz kurzfristig wieder zu verlassen, was auf eine konkrete Fluchtgefahr hindeutet.