Zu Frankreich habe er keinen Bezug. Die französische Staatsangehörigkeit rühre einzig daher, dass er mit einer französischen Staatsbürgerin verheiratet gewesen sei. Er habe mit dieser jedoch immer in Deutschland gelebt. In der Schweiz würden auch die Schwester seiner Ehefrau, mit welcher sie eine enge Beziehung pflege, sowie zwei Cousins der Ehefrau leben. Er habe sich seit Beginn des Verfahrens äusserst kooperativ gezeigt. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er die Behörden über seine Absichten täuschen wolle. Vielmehr halte er an seinen Lebensplänen hierzulande fest.