Dies wird letztlich auch durch seine eigenen Aussagen an der delegierten Einvernahme vom 19. Dezember 2024 bekräftigt, wonach er zu Protokoll gab, dass er bei der ersten Abholung eines Briefumschlages und der Übergabe an eine andere Person ein komisches Gefühl gehabt habe (vgl. Z. 852 ff. des Protokolls). 4.10 Zusammengefasst hat das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht wegen gewerbsmässigen Betrugs zu Recht bejaht.