, 789 f., 793 ff., 834 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2024) wirkt bei objektiver Betrachtung äusserst suspekt und hätte den Beschwerdeführer kritisch werden lassen müssen. Des Weiteren will der Beschwerdeführer trotz mehrmaligen Nachfragens keinen Arbeitsvertrag (vgl. das Protokoll der Hafteröffnung vom 30. November 2024 [ohne Seitenzahlen und Ziffern]; Z. 770 ff.