Z. 127 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2024). Er will auch keinen direkten persönlichen Kontakt mit seinem Arbeitgeber gehabt haben und diesen nur via Whatsapp-Nachrichten erreicht haben können (vgl. das Protokoll der Hafteröffnung vom 30. November 2024 [ohne Seitenzahlen und Ziffern]; Z. 142 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2024). Gleichermassen hätte den Beschwerdeführer die angebliche Antwort seines Arbeitgebers auf Fragen zu dessen Person – er sei da zum Arbeiten und nicht um Fragen zu stellen (Z. 132 ff.