Es ist derzeit davon auszugehen, dass es sich beim wiederholten Entgegennehmen und Weiterleiten von Umschlägen, Paketen und Koffern durchwegs um Geldabholungen und -weiterleitungen im Rahmen der Betrugsmasche «falscher Polizist» gehandelt hat, will der Beschwerdeführer doch wie bei der Abholung bei F.________ jeweils von derselben unbekannte Person resp.