Urteil des Bundesgerichts 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024 E. 7.1). 4.9 Das Zwangsmassnahmengericht hat im angefochtenen Entscheid einlässlich und rechtlich fehlerfrei begründet, weshalb vorliegend ein dringender Tatverdacht wegen gewerbsmässigen Betrugs besteht. Darauf kann vorab verwiesen werden (vgl. E. 4.6 hiervor).