Die ihm gemachten Vorhalte basieren insbesondere auf der Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten sowie auf solchen einer rückwirkenden Fernmelde-Teilnehmeridentifikation. Zusammen mit den Aussagen des Beschuldigten selbst, welcher die ihm vorgehaltenen, rekonstruierten Teilsachverhalte zumindest bestätigt, ist zu folgern, dass sich der dringende Tatverdacht weiter verdichtete und auf insgesamt 13 (richtig: 12) Betrugssachverhalte (davon vier Versuche) vergrösserte. Es kann diesbezüglich auf die entsprechenden Ausführungen im staatsanwaltschaftlichen Haftverlängerungsantrag verwiesen werden, welche als stimmig einzustufen sind.