Lediglich bei der ersten Abholung habe er ein komisches Gefühl gehabt. Anschliessend habe er einfach seinen Job machen wollen, wobei ihm eine Bezahlung von (monatlich) CHF 4'300.00 in Aussicht gestellt worden sei. 4.5 Das Zwangsmassnahmengericht verweist hinsichtlich des dringenden Tatverdachts zunächst auf den Haftanordnungsentscheid vom 2. Dezember 2024 (S. 3 f.), in welchem Folgendes ausgeführt worden ist: