Diesen habe er für das Sozialamt benötigt und auch eingefordert, jedoch nie erhalten. 4.4 Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 19. Dezember 2024 wurde der Beschwerdeführer zu den in seinem Mobiltelefon vorgefundenen und aufgrund der durchgeführten rückwirkenden Teilnehmeridentifikation sichergestellten Daten befragt. Soweit er sich erinnern konnte oder wollte, gab er zu, an den einzelnen, ihm vorgehaltenen Orten gewesen zu sein und dort im Auftrag einer ihm unbekannten Person von älteren Personen Couverts, Pakete oder Koffer abgeholt zu haben.