3 schläge übergeben habe, seien jung gewesen. Über die Firma «G.________», seinen Auftraggeber, könne er keine Angaben machen. Das Betrugsphänomen «falscher Polizist» sei ihm nicht bekannt. Eigentlich hätte er einen Lohn von CHF 4'300.00 erhalten sollen. Effektiv erhalten habe er jedoch nur einen Betrag von CHF 1'500.00. Ihm sei ein Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt worden. Diesen habe er für das Sozialamt benötigt und auch eingefordert, jedoch nie erhalten.