_ geklingelt und diese ihm auf entsprechende Aufforderung hin das zuvor mit Papierschnipseln präparierte Couvert übergeben habe. Der Beschwerdeführer sei anschliessend polizeilich angehalten worden. Er habe sich von der Anhaltung überrascht gezeigt und spontan erklärt, dass er keine Arbeit habe und sich mit solchen Botengängen ein Zubrot verdiene. Er habe bereits wiederholt solche Pakete abgeholt. 4.3 An der Hafteröffnung vom 30. November 2024 sagte der Beschwerdeführer aus, dass er im Auftrag einer ihm unbekannten Person an das Domizil von F.________ gefahren sei, um dort einen Umschlag abzuholen.