am 28. November 2024 der Polizei mitteilte, dass ihre Mutter F.________ von unbekannten Männern telefonisch kontaktiert worden sei, welche sich als Polizisten ausgegeben hätten. Diese hätten ihre Mutter dazu gedrängt, einen Bargeldbetrag von CHF 19'300.00 abzuheben und an diese zu übergeben. Als Abholungstermin sei der 29. November 2024 festgelegt worden. Am 29. November 2024 habe polizeilich beobachtet werden können, wie der Beschwerdeführer bei F.________ geklingelt und diese ihm auf entsprechende Aufforderung hin das zuvor mit Papierschnipseln präparierte Couvert übergeben habe.