Bank abzuheben und dieses anschliessend einer ihr unbekannten Person für weitere polizeiliche Ermittlungen zu übergeben. Den geschädigten Personen soll dabei vorgegeben worden sein, die vom Beschwerdeführer zu übernehmenden Gelder lediglich vorübergehend zu gebrauchen, um diese in Absprache mit der Schweizerischen Nationalbank auf mögliches Falschgeld hin zu kontrollieren.