2 Der Beschwerdeführer wird von der Staatsanwaltschaft des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei (schwerer Fall) dringend verdächtigt. Er soll im Zeitraum vom 9. Oktober bis 29. November 2024 an acht erfolgreichen und vier versuchten Betrugstaten mittäterschaftlich beteiligt gewesen sein (Betrugsmasche «falsche Polizisten»).