1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei. Am 2. Dezember 2024 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für sechs Wochen an. Mit Entscheid vom 14. Januar 2025 verlängerte es die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 12. April 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 27. Januar 2025 Beschwerde.