Im Licht des angesprochenen Umfangs des Verfahrens ist auch die ausgesprochene Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate verhältnismässig. Damit wird sich der Beschwerdeführer insgesamt vier Monate in Untersuchungshaft befunden haben. Auch nachdem die Kammer offengelassen hat, ob Gewerbsmässigkeit vorliegt, droht keine Überhaft. Der dringende Tatverdacht lautet auf drei Vorfälle mit fünf Fahrzeugen, mit einem Deliktsbetrag von gesamthaft über CHF 27'000.00. Der modus operandi bedingt Organisation und Vorbereitung, daraus lässt sich auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen.