eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ist nicht ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als die Staatsanwaltschaft vorbringt, dass bereits mit der Verteidigung abgesprochene Einvernahmen nach dem Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland hätten vorverschoben werden müssen. Die Vorbereitung von Einvernahmen in einem umfangreichen Verfahren braucht Zeit, die neben anderen Fällen nicht unbegrenzt vorhanden ist. Im Licht des angesprochenen Umfangs des Verfahrens ist auch die ausgesprochene Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate verhältnismässig.