Dass der Beschuldigte mit Mitbeschuldigten Kontakt aufnehmen würde, um die aus seiner Sicht bestrittenen Vorwürfe gegen ihn zu klären, sei keine theoretische Möglichkeit, sondern ergebe sich aus den Aussagen des Beschuldigten sowie den familiären und kollegialen Beziehungen der Mitbeteiligten. 4.5 Der Beschwerdeführer erklärte in seinen abschliessenden Bemerkungen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme neu behaupte, dass es sich nicht um sieben, sondern um zahlreiche fingierte Unfälle handle. Diese Behauptung werde jedoch nicht belegt.