Die weiteren vier Tatvorwürfe würden von der Staatsanwaltschaft in keiner Form glaubhaft gemacht. Mit diesen Vorwürfen sei er bis heute nicht konfrontiert worden und er habe bisher keine Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Ein dringender Tatverdacht könne diesbezüglich sicherlich nicht bejaht werden. Auch in Bezug auf die vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sei ein dringender Tatverdacht klar zu verneinen. Das regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland habe konkret festgehalten, dass kein solcher bestehe.