3 widersprächen jedenfalls denjenigen von D.________, welche in sich schlüssig und relativ detailliert seien. Ausserdem belaste sich D.________ selbst. Diese Aussagen würden daher als glaubhaft erachtet und es werde darauf abgestellt. Das Zwangsmassnahmengericht ergänzt im angefochtenen Entscheid, dass in der Zwischenzeit eine erneute Befragung des Beschwerdeführers stattgefunden und die Staatsanwaltschaft die Protokolle der Einvernahmen von D.________ und E.________ ins Recht gelegt habe. Gestützt auf die Aussagen von D.___