Mit Entscheid vom 10. Juli 2025 verlängerte das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate (KZM 25 1444). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 16. Juli 2025 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die Haftentlassung unter Anordnung von Ersatzmassnahmen.