4. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens BK 25 329, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren BK 24 345 eine amtliche Entschädigung CHF 1'527.90 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet wurde. Im Umfang von einem Viertel besteht eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers.