2.4. Die Koordinationsstelle Strafregister (KOST) hat umgehend zu prüfen, ob die in Ziffer 2.1 hiervor genannten Strafbefehle aus dem Strafregister zu entfernen sind und gegebenenfalls die Löschung zu veranlassen. Weitergehen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahren BK 24 345, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden im Umfang von drei Vierteln, ausmachend CHF 1'125.00, vom Kanton Bern getragen. Im Umfang von einem Viertel, ausmachend CHF 375.00, werden sie dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.