2.2. Zuhanden der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern und der Koordinationsstelle Strafregister (KOST), wird festgestellt, dass die hiervor genannten Strafbefehle nicht in Rechtskraft erwachsen sind. 2.3. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern haben umgehend die Aufhebung des gemäss Vollzugsauftrag vom 30. Januar 2025 bereits eingeleiteten Strafvollzugs für die mit den in Ziffer 2.1 hiervor erwähnten Strafbefehlen ausgesprochenen Strafen inkl. Ersatzfreiheitsstrafen zu überprüfen und gegebenenfalls zu veranlassen.