5.2 5.2.1 Auch im Neubeurteilungsverfahren ist der Beschwerdeführer amtlich durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird grundsätzlich am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt (Art. 135 Abs. 2 StPO). In der vorliegenden Konstellation rechtfertigt es sich indes, dass die