Mit den in Frage stehenden Strafbefehlen BM 23 29477 vom 15. August 2023 (PEN 24 240), BM 23 35034 vom 26. September 2023 (PEN 24 241) und BM 22 48536 vom 11. Juli 2023 (PEN 24 247) sei der Beschwerdeführer insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden, ohne dass ihm eine wirksame Verteidigung möglich gewesen sei. Damit sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Um zu gewährleisten, dass der Beschwerdeführer an dem gegen ihn geführten Verfahren als teilhabendes Subjekt effektiv hätte partizipieren können, wäre eine notwendige Verteidigung sicherzustellen gewesen.