3. 3.1 Das Bundesgericht kam im Urteil 6B_213/2025 vom 19. Juni 2025 zusammengefasst zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung gemäss Art. 130 Bst. b und c StPO im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Strafbefehls vom 11. Juli 2023 gegeben gewesen seien. Mit den in Frage stehenden Strafbefehlen BM 23 29477 vom 15. August 2023 (PEN 24 240), BM 23 35034 vom 26. September 2023 (PEN 24 241) und BM 22 48536 vom 11. Juli 2023 (PEN 24 247) sei der Beschwerdeführer insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden, ohne dass ihm eine wirksame Verteidigung möglich gewesen sei.