Auf Nachfrage der Beschwerdekammer vom 5. August 2025 reichten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) am selben Tag den aktuellen Vollzugsauftrag betreffend den Beschwerdeführer ein. Zudem wurde darüber informiert, dass aktuell keine (weiteren) vom Beschwerdeführer noch zu verbüssenden Strafen bekannt seien.