Schliesslich sei festzuhalten, dass er im Lichte seiner psychischen, sozialen und sprachlichen Situation als besonders schutzbedürftig zu gelten habe. Insbesondere sei sicherzustellen, dass seine Verfahrensrechte im weiteren Verfahren strikt gewahrt und allfällige weitere Entscheidungen (insbesondere zu Haftfragen) unter Berücksichtigung seiner besonderen persönlichen Umstände getroffen würden. Auf Nachfrage der Beschwerdekammer vom 5. August 2025 reichten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) am selben Tag den aktuellen Vollzugsauftrag betreffend den Beschwerdeführer ein.