1.2 Gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts Urteil 6B_213/2025 vom 19. Juni 2025 verfügte die Verfahrensleitung am 10. Juli 2025, dass das Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 25 329 fortgeführt werde, und gab den Parteien Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Während die Generalstaatsanwaltschaft noch gleichentags auf abschliessende Bemerkungen verzichtete, reichte der Beschwerdeführer am 31. Juli 2025 (elektronische Eingabe, aufgeben um 19:59:53) Schlussbemerkungen ein.