Die am 22. August 2024 vom Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, gegen die Dispositivziffern 1, 2, 3 und 4, 6, 8 und 10 des Entscheids des Regionalgerichts vom 6. August 2024 erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 24 345 vom 27. Januar 2025 ab, soweit darauf einzutreten war. In der Folge führte der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen.