__ angewiesen worden, sich mit den Kindern in eine Schutzwohnung zu begeben, ansonsten eine verdeckte Unterbringung der Kinder geprüft werde. Letzteres dürfe gemäss eingereichter WhatsApp-Konversation wohl bereits erfolgt sein, wonach alle Massnahmen getroffen worden seien. Hinzu komme, dass sich der Beschwerdeführer gewillt zeige, den strafprozessualen Ersatzmassnahmen nachzukommen. Er sei bisher noch nie in Haft gewesen, weshalb man nicht darauf schliessen könne, dass er Anordnungen nicht nachkomme.