Weiter gilt es zu würdigen, dass nicht nur die Ehefrau, sondern mutmasslich auch die (wehrlosen) Kinder von der Gewalt des Beschuldigten betroffen sind, was eine erhöhte Sicherheitsgefährdung darstellt. Schliesslich geben die rechtsmedizinischen Gutachten vom 01.09.2024 und 02.09.2024 zu bedenken, dass auch Verletzungen an Gesicht und Kopf der Geschädigten festgestellt werden konnten, wobei Schläge in diese Regionen geeignet sind, schwerere Verletzungen als die bisher eingetreten zu verursachen. Auch diesbezüglich geht vom Beschuldigten für die Gesundheit seiner Familienmitglieder eine erhöhte Gefahr aus.