Urteil des Bundesgerichts 7B_493/2024 vom 3. Juni 2024 E. 6.3). Hinsichtlich des Vortatenerfordernisses ist präzisierend festzuhalten, dass die beschuldigte Person wegen einfacher Wiederholungsgefahr nur inhaftiert werden kann, wenn sie bereits zuvor wegen mindestens zwei gleichartiger Straftaten verurteilt worden ist (Urteil des