_ keine weitere Kontaktaufnahme wünsche. Das Verhalten des Beschwerdeführers zeigt, dass er den Kontakt zu C.________ um jeden Preis aufrechterhalten will – obwohl sie dies mittlerweile ausdrücklich ablehnt. Durch diesen Kontakt versucht er mutmasslich direkt und indirekt, seine Ehefrau zu beeinflussen und sie dazu zu bringen, ihre Belastungen gegen ihn zurückzuziehen. Hierbei handelt es sich potenziell um Kollusionshandlungen. Auch die von der Staatsanwaltschaft angekündigten Ermittlungshandlungen erscheinen angesichts der Schwere der Tatvorwürfe nach wie vor erforderlich und hinreichend begründet.