Weiter habe sie für den Beschwerdeführer Kleider, Lebensmittel, Geld und Tabak besorgt sowie deren Übergabe organisiert. Sie habe berichtet, dass sie sich schäme, das Haus zu verlassen, stark geweint und die Hoffnung gehegt habe, es werde mit ihm gut kommen. Nun jedoch sei dieser Traum gescheitert. Sie habe mehrfach aus eigener Initiative betont, dass sie hoffe, der Beschwerdeführer werde bald freikommen. Es habe sie belastet, als sich ihre Anwältin nicht dazu geäussert habe, ob eine Freilassung erfolgen werde. Die Hoffnung auf Freilassung habe sie letztmals am 23. Juni 2025 geäussert.