So sei dem Anhörungsprotokoll der KESB zu entnehmen, dass C.________ auch in anderen, nicht die Beziehung betreffenden Themen ein ambivalentes Verhalten zeige, was mehrfach zu Unterbrechungen der Anhörung durch ihre Rechtsvertretung geführt habe. Auch die anwesenden K.________ und L.________ hätten diesen Eindruck geteilt, was sich mit der Wahrnehmung der Verteidigung decke. C.________ habe zudem mehrfach selbst Kontakt zum Beschwerdeführer gesucht – etwa nach dem polizeilich verfügten Kontaktverbot und der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung –, um auf eine Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken.