So habe dieser im Rahmen der Einvernahme vom 2. Juni 2025 ausgesagt, seine Frau lüge, wie sie es immer tue, sei unbelehrbar, höre nicht zu und verfolge einen gezielten Plan gegen ihn. Er selbst brauche keine Therapie, seine Frau hingegen schon. Ähnliche Aussagen habe er auch in der mündlichen Haftverhandlung gemacht. Daraus spreche eine deutliche Geringschätzung seiner Ehefrau; er stelle sich als überlegene, fehlerfreie Autoritätsperson dar. Zudem versuche er, durch Briefe aus der Untersuchungshaft direkt auf C.________ einzuwirken.