Das nun gezeigte Verhalten von C.________ entspreche einem behördlich gut dokumentierten gängigen Verhaltensmuster. Aufgrund des bestehenden Machtgefälles und der wiederholten Druckausübung durch den Beschwerdeführer habe sich C.________ in der Vergangenheit mehrfach veranlasst gesehen, nach Einschreiten der Polizei bzw. der Behörden ihre strafrechtlichen Bemühungen zurückzuziehen. Es erstaune daher nicht, dass sich diese Dynamik auch im vorliegenden Verfahren erneut zeige. So relativiere sie inzwischen selbst Vorfälle, welche vom Beschwerdeführer eingeräumt worden seien.