5 von C.________ und E.________ (vgl. Beilagen zur polizeilichen EV mit dem Beschuldigten vom 25.03.2025). Des Weiteren gilt es zu beachten, dass der Beschuldigten die Übergriffe gerade was den Vorfall vom 22.03.2025 angeht, zumindest teilweise zugibt, indem er aussagt, er habe seiner Frau zwei Ohrfeigen gegeben (EV Hafteröffnung vom 25.03.2025 Z. 85 ff.).