eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.1). 5.3 Das Zwangsmassnahmengericht verweist im angefochtenen Entscheid in Bezug auf den dringenden Tatverdacht auf den Haftentscheid vom 27. März 2025, worin es Folgendes festhielt: «Für das kantonale Zwangsmassnahmengericht ergibt sich mit der Staatsanwaltschaft ohne weiteres ein dringender Tatverdacht in Bezug auf die geltend gemachte häusliche Gewalt in Form von Körperverletzungen und Drohungen einerseits gegenüber C.________ aber auch gegenüber den gemeinsamen Kindern.