Den Sohn habe er am Hals gepackt, ihn mit Füssen getreten und mit der Hand geschlagen. Daraufhin habe er C.________ mehrfach mit den Fäusten geschlagen und am Hals gepackt, wobei sie Prellungen und Rötungen am Hals, blaue Flecken an den Ohren und Schluckprobleme davongetragen habe. Bereits am 22. Januar 2025 und am 9. März 2025 sei sie geschlagen worden. Zudem bedrohe der Beschwerdeführer C.________ regelmässig mit dem Tod. Sie habe Angst um sich und die Kinder.