_ vom 19. November 2024, Befragung H.________ vom 10. März 2025, Befragung C.________ vom 27. Januar 2025). Am 24. März 2025 habe C.________ einen weiteren Vorfall häuslicher Gewalt gemeldet. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom gleichen Tag habe C.________ ausgesagt, sie sei durch den Beschwerdeführer seit Januar 2025 wieder vermehrt geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Ebenso seien die Kinder geschlagen worden. Bei dem Übergriff vom 22. März 2025 habe der Beschwerdeführer zuerst den Sohn I.________ und dann C.________ geschlagen. Den Sohn habe er am Hals gepackt, ihn mit Füssen getreten und mit der Hand geschlagen.