_ mit einem Schuhlöffel geschlagen und C.________ selbst sei auch schon früher regelmässig Opfer von körperlicher Gewalt geworden. Im Dezember 2021 habe sie der Beschwerdeführer zudem in G.________ (Ortschaft) zuhause vergewaltigt. Am 3. September 2024 habe C.________ bei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben eingereicht, wonach sie sämtliche Strafanträge unwiderruflich zurückziehe und ihr ausdrückliches Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung erkläre. Trotz dieses Schreibens wurden seitens der Staatsanwaltschaft daraufhin weitere Untersuchungshandlungen vorgenommen (Befragung von F.________ vom 19. November 2024, Befragung H.___