Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 7. Juli 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 23. Juni 2025 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter: sei der Beschwerdeführer unter Anordnung folgender Ersatzmassnahmen aus der Sicherheitshaft [recte: Untersuchungshaft] zu entlassen: - Verbot sich Frau C._____