Mit Entscheid PEN 25 396 vom 2. Juli 2025 wies das Regionalgericht das Wiederherstellungsgesuch ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 8. Juli 2025 (persönlich abgegeben: 8. Juli 2025) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid vom 2. Juli 2025 sei aufzuheben. 2. Mein Gesuch um Wiederherstellung (Art. 410 ff. StPO) sei gutzuheissen und das Verfahren sei wieder aufzunehmen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.