weitere Befragungen des Beschwerdeführers; weitere Befragungen der identifizierten Tatbeteiligten [soweit ersichtlich ausserkantonal]; Identifikation, Anhaltung und Befragung von weiteren Tatbeteiligten wie Lieferanten und Abnehmern; Gerichtsstandsanfragen; Abwarten des Schlussprotokolls; Schlusseinvernahmen; Ausarbeitung der Anklageschrift und Anklageerhebung).